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OLG Jena, 08.06.2005 - 1 Ss 84/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Urteilsgründe
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine …
a) Die Erklärungen der Angeklagten gegenüber dem Notarvertreter erfüllen bereits deshalb nicht den Tatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, weil diese Vorschrift nur Angaben erfasst, die gegenüber der nach § 71 AufenthG zuständigen Behörde in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung gemacht werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 1 Ss 84/05 -, juris Rn. 18; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 4St RR 55/00 -, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II -, NStE Nr. 1 zu § 92 AuslG n. F.;… Hörich/Bergmann in Huber/Mantel, AufenthG 3. Aufl., § 95 Rn. 240;… Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 222;… Stephan in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht 14. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 106;… Hohoff in BeckOK, Ausländerrecht, § 95 AufenthG Rn. 90;… Hadamtzky/Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 57;… Mosbacher in GK-AufenthG, § 95 Rn. 253) und der Notarvertreter weder als nach § 71 AufenthG zuständige Behörde, noch im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens tätig geworden war. - OLG Stuttgart, 24.02.2010 - 5 Ws 37/10
Schwierige Rechtslage als Voraussetzung der Bestellung eines Pflichtverteidigers; …
Beschaffung ist zum einen der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, zum anderen auch ein Antrag auf dessen Verlängerung (…Hailbronner, AuslR, § 95 AufenthG Rdnr. 90; OLG Jena, 1 Ss 84/05 - zitiert nach Juris -). - KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23
Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der …
a) Die Erklärungen der Angeklagten gegenüber dem Notarvertreter erfüllen bereits deshalb nicht den Tatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG , weil diese Vorschrift nur Angaben erfasst, die gegenüber der nach § 71 AufenthG zuständigen Behörde in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung gemacht werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 1 Ss 84/05 -, juris Rn. 18; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 4St RR 55/00 -, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 1992 - 2 Ss 55/92 - 23/92 II -, NStE Nr. 1 zu § 92 AuslG n. F.;… Hörich/Bergmann in Huber/Mantel, AufenthG 3. Aufl., § 95 Rn. 240;… Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 222;… Stephan in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht 14. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 106;… Hohoff in BeckOK, Ausländerrecht, § 95 AufenthG Rn. 90;… Hadamtzky/Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 57;… Mosbacher in GK - AufenthG , § 95 Rn. 253) und der Notarvertreter weder als nach § 71 AufenthG zuständige Behörde, noch im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens tätig geworden war.